bAV: Gemeinsam mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen
10. Dezember 2021
15 Prozent für jeden Arbeitnehmer!
Ja, die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist so natürlich ein interessantes Instrument zum Aufbau einer Altersversorgung, insbesondere dann, wenn diser mithilft. Seit dem das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten ist, ist der Chef sogar dazu verpflichtet, bei Entgeltumwandlungsverträgen einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent des Beitrages zu gewähren.
Wichtig ist zu beachten, dass dies ab dem kommenden Jahr nicht nur für neue Verträge gilt, sondern auch für bereits laufenden bAV Verträge. Sie benötigen hier Informationen, ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, sprechen Sie uns einfach an.
Ihr MVM Team – Hendrik Balke