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Vertrags- &
Schadensservice

Vertrags- &
Schadens-Service

Egal ob Vertrags- oder Schadensangelegenheiten – Sie können uns hier schnell und unkompliziert Schäden melden oder unseren kompetenten und verlässlichen Vertragsservice kontaktieren. Das Team der MVM – Ihr Magdeburger Versicherungsmakler ist für Sie da.

    Schadensbilder / Dokumente

    *Pflichtfeld

    Ihre Angaben aus dem Kontaktformular werden zur Beantwortung der Anfrage erhoben und verarbeitet. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@meine-mvm.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    FAQ Verhalten im Schadenfall

    Kfz-Versicherung – Haftpflichtschaden
    • Am Unfallort

      Die Unfallstelle sichern.
      Erste Hilfe für verletzte Personen leisten.
      Polizei und Rettungswagen verständigen.
      Fotos von der Unfallsituation und den entstandenen Schäden machen.
      Unfallstelle räumen, soweit möglich.
      Daten der Unfallbeteiligten (und eventueller Zeugen) selbst aufnehmen

      Wichtig hierbei:

      • Namen
      • Anschriften und Telefonnummern
      • amtliche Kennzeichen
      • Versicherungsdaten, falls vorhanden
    • Keine Schuldanerkenntnisse oder andere Haftungszusagen vor Ort abgeben.
    • Schadenmeldung an den Versicherer
      • ausgefüllte Schadenanzeige
      • Fotos
      • polizeiliche Unfallaufnahme
    • Bitte nutzen Sie unser Schadenformular und mailen Sie uns alle Unterlagen:
      • Schadensmeldung  “KFZ Versicherung”
    Kfz-Versicherung – Kaskoschaden
    • Am Unfallort

      Fotos von der Schadensituation und den entstandenen Schäden machen. Unverzügliche Meldung bei der Polizei im Falle von Diebstahl, Vandalismus oder Kollision mit Wild.

    • Schadenmeldung an den Versicherer
      • ausgefüllte Schadenanzeige
      • aussagefähige Fotos
      • polizeiliche Unfallaufnahme/Tagebuchnummer
      • bei Wildunfällen: Wildschadenbescheinigung des Jagdpächters oder der Polizei
      • Kostenschätzung bei einer Werkstatt einholen
      • Achtung: Bitte keinen Gutachter beauftragen, wird ggf. vom Versicherer veranlasst
    • Schadenmeldung an Ihren Leasing- oder Kreditgeber (optional)
    • Bitte nutzen Sie unser Schadenformular und mailen Sie uns alle Unterlagen.
    Sachwertversicherung Gebäude und Inventar – Schaden durch Brand, Blitz oder Überspannung
    • Am Schadenort

      Bei einem größeren Brand ist die Feuerwehr zu verständigen.
      Fotos von der Schadensituation und den entstandenen Schäden machen.
      Beschädigte Sachen sind aufzubewahren.

    • Schadenmeldung an den Versicherer
      • ausgefüllte Schadenanzeige
      • Fotos
      • Anschaffungsnachweise zu den beschädigten Sachen
      • Kostenschätzungen für erforderliche Reparaturen oder Wiederbeschaffungen einholen
      • wir klären gern für Sie ab, ob der Versicherer einen Gutachter beauftragen möchte
    • Bitte nutzen Sie unser Schadenformular und mailen Sie uns alle Unterlagen.
    Sachwertversicherung Gebäude und Inventar – Schaden durch Sturm oder Hagel
    • Am Schadenort

      Beruhigung der Wetterlage abwarten. Sturm liegt ab Windstärke 8 vor.
      Notmaßnahmen: Lose Teile sichern und schadenbedingte Öffnungen abdecken.
      Fotos von der Schadensituation und den entstandenen Schäden machen.
      Beschädigte Sachen sind aufzubewahren.

    • Schadenmeldung an den Versicherer
      • ausgefüllte Schadenanzeige
      • Fotos
      • Anschaffungsnachweise zu den beschädigten Sachen
      • Kostenschätzungen für erforderliche Reparaturen oder Wiederbeschaffungen einholen
      • wir klären gern für Sie ab, ob der Versicherer einen Gutachter beauftragen möchte
    • Bitte nutzen Sie unser Schadenformular und mailen Sie uns alle Unterlagen.
    Sachwertversicherung Gebäude und Inventar – Schaden durch Leitungswasser
    • Am Schadenort

      Wasserzulauf abstellen – eventuell Stromversorgung trennen

      Notmaßnahmen:

      • Wasser aufnehmen und Gegenstände aus dem Wasser entfernen
      • Fotos von der Schadensituation und den entstandenen Schäden machen
      • Leckageortung (falls erforderlich) und technische Trocknung (in beiden Fällen in aller Regel vorherige Abstimmung mit dem Versicherer notwendig)

      Beschädigte Sachen sind aufzubewahren.

    • Schadenmeldung an den Versicherer
      • ausgefüllte Schadenanzeige
      • Liste der beschädigten Sachen
      • Fotos
      • Anschaffungsnachweise zu den beschädigten Sachen
      • Kostenschätzungen für erforderliche Reparaturen oder Wiederbeschaffungen einholen
      • wir klären gern für Sie ab, ob der Versicherer einen Gutachter beauftragen möchte
    • Bitte nutzen Sie unser Schadenformular und mailen Sie uns alle Unterlagen.
    Sachwertversicherung Gebäude und Inventar – Schaden durch Einbruch
    • Am Schadenort

      Polizei verständigen – polizeiliche Aufnahme des Einbruchs vor Ort abwarten
      Fotos von der Schadensituation und den entstandenen Schäden machen
      Stehlgutliste erstellen
      Beschädigte Sachen sind aufzubewahren.

      Notmaßnahmen: Sicherung der aufgebrochenen Räume

    • Schadenmeldung an den Versicherer
      • ausgefüllte Schadenanzeige
      • Stehlgutliste und Liste der beschädigten Sachen
      • Fotos
      • Anschaffungsnachweise zu den gestohlenen und beschädigten Sachen
      • polizeiliche Anzeigenbestätigung
      • Kostenschätzungen für erforderliche Reparaturen oder Wiederbeschaffungen einholen
      • wir klären gern für Sie ab, ob der Versicherer einen Gutachter beauftragen möchte
      • Stehlgutliste unverzüglich auch an die Polizei übermitteln
    • Bitte nutzen Sie unser Schadenformular und mailen Sie uns alle Unterlagen.





    Haftpflichtversicherung – Schaden bei einem Dritten
    • Am Schadenort

      Erste Hilfe für verletzte Personen leisten, erforderlichenfalls Polizei und Rettungswagen verständigen.
      Fotos von der Schadensituation und den entstandenen Schäden machen.
      Daten der Beteiligten (und eventueller Zeugen) aufnehmen.

      Wichtig hierbei:

      • Namen
      • Anschriften und Telefonnummern
    • Keine Schuldanerkenntnisse oder andere Haftungszusagen vor Ort abgeben.
    • Schadenmeldung an den Versicherer
      • ausgefüllte Schadenanzeige
      • ausführliche Schilderung des Hergangs
      • Fotos
      • vorhandene Dokumente und zugehörigen Schriftverkehr
    • Bitte nutzen Sie unser Schadenformular und mailen Sie uns alle Unterlagen.
    Unfallversicherung – Personenschaden
    • Am Schadenort

      Erste Hilfe für verletzte Personen leisten, erforderlichenfalls Polizei und Rettungswagen verständigen. Daten der Beteiligten (und eventueller Zeugen) aufnehmen.

      Wichtig hierbei:

      • Namen
      • Anschriften und Telefonnummern
    • Schadenmeldung an den Versicherer
      • ausgefüllte Schadenanzeige
      • ausführliche Schilderung des Hergangs
      • vorhandene Arzt- und Krankenhausberichte zur unfallbedingten Behandlung (ggf. Liegebescheinigung)
    • Bitte nutzen Sie unser Schadenformular und mailen Sie uns alle Unterlagen.
    Elektronik-, Maschinen- oder weitere technische Versicherung
    • Am Schadenort

      Fotos von der Schadensituation und den entstandenen Schäden machen.
      Falls der Schaden durch eine Straftat entstanden ist, polizeiliche Anzeige erstatten.
      Schadenmindernde Notmaßnahmen sind – soweit möglich – zu veranlassen.
      Beschädigte Sachen sind aufzubewahren.

    • Schadenmeldung an den Versicherer
      • ausgefüllte Schadenanzeige
      • Fotos
      • erforderlichenfalls polizeiliche Anzeigenbestätigung
      • Anschaffungsnachweise zu den beschädigten Sachen
      • Kostenschätzungen für erforderliche Reparaturen oder Wiederbeschaffungen
        einholen
      • wir klären gern für Sie ab, ob der Versicherer einen Gutachter beauftragen möchte
    • Bitte nutzen Sie unser Schadenformular und mailen Sie uns alle Unterlagen.
    Transportversicherung
    • Am Schadenort

      Fotos von der Schadensituation und den entstandenen Schäden machen.
      Falls der Schaden durch eine Straftat entstanden ist, polizeiliche Anzeige erstatten.
      Schadenmindernde Notmaßnahmen sind – soweit möglich – zu veranlassen.
      Beschädigte Sachen sind aufzubewahren.

    • Schadenmeldung an den Versicherer
      • Schadenanzeige
      • Hergang mit voraussichtlicher Schadenhöhe und Schadengewicht
      • Fotos – soweit vorhanden
      • erforderlichenfalls polizeiliche Anzeigenbestätigung
      • Transportauftrag
      • Wertnachweis
      • Haftbarhaltung an den Spediteur
      • wir klären gern für Sie ab, ob der Versicherer einen Gutachter beauftragen möchte
    • Bitte mailen Sie uns alle Unterlagen.
    Cyberversicherung
    • Bei Schadenfeststellung
      • unverzügliche Kontaktaufnahme zum Versicherer
      • die Daten der Schadenhotline finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen
      • der Versicherer stellt Kontakt zu Spezialisten für Ihren Fall her
      • Sofortmaßnahmen und das weitere Vorgehen werden abgestimmt
    • Bitte informieren Sie uns im Anschluss und leiten Sie erforderliche Unterlagen über unser Büro an den Versicherer.

    Unsere drei Schritte im kundenorientierten Schadensmanagement

    Schadensaufnahme

    1. Schadensmeldung –  Schadenanlage
    2. Aufarbeitung & Prüfung der Unterlagen
    3. Besichtigung Makler,  wo erforderlich
    4. Abstimmung von Sofortmaßnahmen
    5. qualifizierte Schadensmeldung an den Versicherer mit aufgearbeiteten Schadensunterlagen, Fotos, Kosten-voranschlägen

    Schadensbearbeitung

    1. Koordinierung unter den Beteiligten:    Geschädigter -Versicherer – Gutachter
    2. Nutzung unseres Netzwerkes:  Sach- verständige & Sanierungspartner
    3. Mithilfe bei der Prüfung & Aufarbeitung der Wiederherstellungsangebote, Abstimmung von Auftragsvergaben.
    4. Regulierungsüberprüfung nach Leistung des Versicherers

    Schadensbetreuung

    1. Nutzung unseres Netzverkehr aus erfahrenden Fachanwälten und unabhängigen Sachverständigen
    2. Optimierung & Präventionsberatung nach erfolgreicher Schadens- abwicklung mit dem Ziel, künftig Schäden gleicher Art zu vermeiden.
    3. regelmäßiges Rentamonitoring mit Blick auf Bonus- Malus  Vereinbarungen